BMF: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Durch Schreiben vom 7.1.2009 – IV C 2 – S 3102/ 07/0001 – hat das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren gem. § 203 Abs. 2 BewG bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2009 anhand der Zinsstrukturdaten einenWert von 3,61% errechnet.
Volltext des Schreibens siehe "Zusatzmaterialien" rechts