BMF: Ausweis von Quellensteuerüberhängen
Das BMF hat sich im Schreiben vom 12.6.2012 – IV C 1 – S 1980-1/10/10012 :003 – zu Erstattungsüberhängen nach § 5 Abs. 1 Buchst. h InvStG und zur Bekanntmachung des Zwischengewinns bei Dach-Investmentvermögen nach § 5 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 InvStG geäußert.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts