BMF: Austauschseiten für Programmablaufplan für einzubehaltene Lohnsteuer
Das BMF hat durch Schreiben vom 20.11.2009 – IV C 5 – S 2361/09/10004 – den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenen Lohnsteuer, des SolZ und der Maßstabsteuer für die Kirchensteuer ab 2010 geändert.
Volltext des Schreibens siehe "Zusatzmaterialien"