BMF: Auskunftserteilung über gespeicherte Daten
Durch Schreiben vom 17.12.2008 – IV A 3 – S 30030/08/10001 – hat das BMF zur Erteilung von Auskünften über Daten, die zu einer Person im Besteuerungsverfahren gespeichert sind, Stellung genommen. Danach steht dieser zwar grundsätzlich ein Auskunftsanspruch darüber zu. Eine Auskunftsverweigerung ist aber möglich, soweit höherwertige Interessen vorliegen (z. B. bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bzw. gesetzlich vorgeschriebener Geheimhaltung).
Volltext siehe rechts "Zusatzmaterialen"