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Steuerrecht
03.02.2010
Steuerrecht
BMF: Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

Das BMF hat den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung von modernen Registrierkassen ist das BMF-Schreiben vom 9.1.1996 zum „Verzicht auf die Aufbewahrung von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen“ grundlegend überarbeitet und durch das vorliegende BMF-Schreiben zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ ersetzt worden, wobei eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Bis zum 26.2.2010 besteht Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Volltext des Entw: siehe Zusatzmaterial rechts

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