BMF: Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
Das BMF hat den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung von modernen Registrierkassen ist das BMF-Schreiben vom 9.1.1996 zum „Verzicht auf die Aufbewahrung von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen“ grundlegend überarbeitet und durch das vorliegende BMF-Schreiben zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ ersetzt worden, wobei eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Bis zum 26.2.2010 besteht Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Volltext des Entw: siehe Zusatzmaterial rechts