BMF: Anwendungsschreiben zu § 10b EStG
Mit Schreiben vom 18.12.2008 – IV C 4 – S 2223/ 07/0020 – hat das BMF im Anschluss an das Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements rückwirkend ab dem 1.1.2007 zur Handhabung von Zuwendungen im Rahmen des § 10b EStG Stellung genommen. Dies betrifft Großspenden, Zuwendungen an Stiftungen, Vermögensstockspenden, den Zuwendungsvortrag, die Rückwirkung ab dem 1.1.2007 und den Zeitpunkt der Haftungsreduzierung von 40% auf 30% des zugewendeten Betrags (Zeitpunkt der Bekanntgabe des Haftungsbescheids).
Volltext siehe rechts "Zusatzmaterialen"