BMF: Anwendung von BMF-Schreiben – „Normenflut IV“
Das BMF hat durch Schreiben vom 4.4.2011 – IV A 2 – O 1000/10/10283 – klargestellt: Um den Bestand an steuerlichen BMF-Schreiben auch weiterhin aktuell zu halten, wird in Fortführung der mit BMF-Schreiben vom 23.4.2010 – IV A 6 – O 1000/09/10095 (BStBl. I 2010, 391) zur Eindämmung der Normenflut bekannt gegebenen Positivliste zukünftig jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der nicht mehr in der jeweils aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben veröffentlicht. Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2009 verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste (Anlage 1) aufgeführt sind. Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem 31.12.2009 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Für vor dem 1.1.2010 verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt sind. Die in der Anlage zum o. a. BMF-Schreiben vom 23.4.2010 aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben sind nachrichtlich in der Anlage 2 aufgeführt.
--> Volltext der Anlagen des Schreibens: siehe Zusatzmaterial rechts