BMF: Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für USt-Zwecke
Das BMF hat sich durch Schreiben vom 1.7.2010 – IV D 3 – S 7420/07/10061:002 – zum Urteil des BFH vom 23.9.2009 – II R 66/ 07 – geäußert: Der BFH hat darin entschieden, dass einer natürlichen Person, die durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i. S. d. § 2 UStG tätig zu werden, auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen ist – außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die USt bezogenen Missbrauchs. Das BMF hingegen will eine umsatzsteuerliche Registrierung nicht existenter Unternehmen verhindern. Bestünden Zweifel an der Existenz des Unternehmens, seien weitere Maßnahmen wie die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich. Allein die Erklärung des Antragstellers, ein selbstständiges, gewerbliches oder berufliches Tätigwerden zu beabsichtigen, reiche nicht.
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