BMF: Anrechnung/Erstattung von Kapitalertragsteuer – Bescheinigung durch RA oder StB
Durch Schreiben vom 28.12.2009 – IV C 1 – S 2252/09/10003 – hat das BMF die Voraussetzungen für die Erstellung einer Bescheinigung zwecks Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden Geschäften festgelegt. Insbesondere äußert sich das Schreiben zur Fragen, welche Anforderungen an eine RA oder StB im Zusammenhang mit dem möglichen Einblick in die Unternehmensverhältnisse zu stellen sind.
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