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Steuerrecht
06.02.2013
Steuerrecht
BMF: Änderung des AEAO

Das BMF hat den AEAO geändert. Insbesondere wurden § 251 AO die Regelung zum Insolvenzverfahren angefügt und die Voraussetzungen für die Annahme einer „offenbaren Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts gem. § 129 AO“ konkretisiert.

BMF, Schreiben vom 31.1.2013 – IV A 3 – S 0062/ 08/10007-15

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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