BMF: Änderung des AEAO
Das BMF hat den AEAO geändert. Insbesondere wurden § 251 AO die Regelung zum Insolvenzverfahren angefügt und die Voraussetzungen für die Annahme einer „offenbaren Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts gem. § 129 AO“ konkretisiert.
BMF, Schreiben vom 31.1.2013 – IV A 3 – S 0062/ 08/10007-15
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts