BMF: Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des UntStRefG 2008
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2008 (BGBl. I S 1912) wird die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 1.1.2009 eingeführt. Sparer-Freibetrag und Sparer- Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige / 1602 Euro für Verheiratete werden zusammengefasst. Das BMF hat das Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, veröffentlicht. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrags auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts ist nicht mehr möglich.