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Steuerrecht
27.11.2013
Steuerrecht
BMF: Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung zu Gunsten des Arbeitgebers nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung (Anwendung des BFH-Urteils vom 13.11.2012 – VI R 38/11 –)

Mit Urteil vom 13.11.2012 – VI R 38/11 – hat der BFH entschieden, dass vom Arbeitnehmer veruntreute Beträge nicht zum Arbeitslohn rechnen und dass eine Minderung der Festsetzung einer Lohnsteuer-Entrichtungsschuld durch eine Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung unter den Voraussetzungen des § 164 Absatz 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigungen zulässig ist. Das BMF-Schreiben vom 7.11.2013 regelt Einzelheiten zur Anwendung des BFH-Urteils.

BMF, Schreiben vom 7.11.2013 – IV C 5 – S 2378/0-07

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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