BMF: Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
Das BMF fasst hiermit die Übergangsregelung des Schreibens vom 20.3.2013 neu.
BMF, Schreiben vom 4.11.2013 – IV D 2 – S 7100/07/10050-06
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts