BMF: § 10d EStG; Verlustabzug in Erbfällen - Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17.12.2007 (GrS 2/04)
Schr. v. 24.7.2008 - IV C 4 - S 2225/07/0006
Gemäß dem BMF ist die bisherige - mit dem Beschluss
des Großen Senats überholte - Rechtsprechung
bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung
der Entscheidung im Bundessteuerblatt
anzuwenden.