BFH: vZTA nach Unionszollkodex – Tarifierung eines Probeneinlasssystems für ein Massenspektrometer
Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2019 – VII R 12/18 – wie folgt entschieden:
1. Die gegen eine vZTA i. S. des Art. 33 Abs. 1 UZK erhobene Anfechtungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) erledigt sich nicht, wenn die vZTA aufgrund einer Änderung der KN nach Klageerhebung ungültig geworden ist.
2. Ein Probeneinlasssystem für ein Massenspektrometer ist unter Anwendungder Anm. 2 Buchst. a zu Kap. 90 KNindie Unterpos. 84248900 KNeinzureihen.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext: BB-ONLINE BBL2020-1303-5