BFH: Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds
Der BFH hat mit Urteil vom 31.1.2017 – IX R 26/16 - wie folgt entschieden: Überträgt der Steuerpflichtige einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen.