EuGH: Übertragung eines an Organgesellschaft vermieteten Grundstücks an Organträger
Der EuGH hat durch Urteil vom 21.10.2010 – C-385/09 – Nidera Handelscompagnie, entschieden: Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/ 112/EG verbietet, dass ein Mehrwertsteuerpflichtiger, der nach den Bestimmungen der Richtlinie die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt und sich innerhalb einer angemessenen Frist nach der Bewirkung der das Recht auf Vorsteuerabzug begründenden Umsätze als mehrwertsteuerpflichtig registrieren lässt, an der Ausübung seines Abzugsrechts durch nationale Vorschriften gehindert wird, die den Abzug der beim Erwerb von Gegenständen entrichteten Mehrwertsteuer verbieten, wenn sich der Steuerpflichtige nicht als mehrwertsteuerpflichtig hat registrieren lassen, bevor er diese Gegenstände für seine steuerpflichtige Tätigkeit verwendet hat.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2726-3