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Steuerrecht
24.09.2009
Steuerrecht
BFH: Übersetzer kein „Schriftsteller“

Der BFH hat durch Urteil vom 23.7.2009 – V R 66/07 – entschieden: Übersetzer sind keine „Schriftsteller“ i. S. d. Anlage zu den §§ 69 und 70 UStDV Abschn. A IV. Nr. 5, so dass keine Vorsteuerpauschalierung möglich ist. Eine einzelfallorientierte Zuordnung widerspricht dem Vereinfachungszweck der Pauschalierung.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2115-7

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