BFH: Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von Steuerberatungs- und WP-Gesellschaften ist Arbeitslohn
Durch Urteil vom 17.1.2008 - VI R 26/06 - entschied der BFH: Die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn, selbst wenn die Anerkennung einer WP- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind. Neben dem Interesse des Arbeitgebers ist ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, das daraus folgt, dass die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Geschäftsführeramtes und damit für die Berufsausübung insgesamt ist.
Volltext des Urteils: //BB-ONLINE BBL2008-527-1