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Steuerrecht
04.06.2012
Steuerrecht
BFH: Übernachtungskosten bei LKW-Fahrern

Der BFH hat im Urteil vom 28.3.2012 – VI R 48/ 11 – entschieden: Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anzuwenden. Liegen Einzelnachweise nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. Bei Kraftfahrern im Fernverkehr erfüllen weder der LKW-Wechselplatz noch das Fahrzeug die Merkmale einer regelmäßigen Arbeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG. Der LKW-Wechselplatz ist keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil es sich nicht um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt und auch der LKW selbst ist keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil das dafür erforderliche Merkmal einer ortsfesten Einrichtung nicht gegeben ist.
(Quelle: PM BFH vom 30.5.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1505-5 unter www.betriebs-berater.de

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