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Steuerrecht
14.08.2013
Steuerrecht
BFH: Überlassung einer komprimierten „Elster“-Einkommensteuererklärung

Der BFH hat mit Urteil vom 16.5.2013 - III R 12/12 - wie folgt entschieden:
1. Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärungmaßgebenden Sachverhalt zu ermitteln, und dem Steuerpflichtigen damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben aufVollständigkeitund Richtigkeit zu prüfen.
2. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Ausdruck der komprimierten Steuererklärung auf die Verwendung des Programms „Elster“ zurückzuführen ist.

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2005-4 unter www.betriebs-berater.de

--> Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) warnt vor der damit für steuerliche Berater entstehenden Haftungsfalle. Das Urteil bestätige, dass die seit der Einführung der elektronischen Steuererklärung kritisierten Nachteile in nicht hinnehmbarer Weise auf die Steuerberaterschaft abgewälzt würden. Harald Elster, der Präsident des DStV, führte aus: „Gewollter Bürokratieabbau wird zum Bürokratie-Wahnsinn für die Kanzleien.“ Um haftungs- sowie steuerstrafrechtliche Risiken einzudämmen, müsse die Beraterschaft nach diesem Urteil die alten Papier-Vordrucke wieder bemühen. Nur deren Aushändigung an den Mandanten sowie die Freigabe der erklärten Daten durch die Unterzeichnung des kompletten Ausdrucks schütze den Berater. Wünschenswert seien ein bundesweit geltender Leitfaden, in dem der Umfang der einzureichenden Belege mit Augenmaß bestimmt wird, sowie die elektronische Übertragbarkeit auch der Belege.
(PM DStV, 9.8.2013)

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