BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt
Der BFH hat mit Urteil vom 24.6.2020 – VR47/19 (V R 33/17) – wie folgt entschieden:
Die entgeltliche Überlassung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext:BB-ONLINE BBL2020-1941-4