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Steuerrecht
01.09.2020
Steuerrecht
BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

Der BFH hat mit Urteil vom 24.6.2020 – VR47/19 (V R 33/17) – wie folgt entschieden:

Die entgeltliche Überlassung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext:BB-ONLINE BBL2020-1941-4

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