BFH: Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien
Der BFH hat mit Urteil vom 6.12.2016 – IX R 48/15 – wie folgt entschieden:
Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Volltext unter: BBL2017-341-4