BFH: Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft
Der BFH hat mit Urteil vom 17.1.2019 – III R 35/17 - entschieden: Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt.