BFH: ÖffentlicheToilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Marktbetriebs
Mit Urteil vom7.11.2007 – I R 52/06 – hat der BFH entschieden, dass eine ffentliche Toilettenanlage nicht als gewillkürtes Betriebsvermgen eines von einer Stadt als BgA unterhaltenen Marktbetriebs behandelt werden kann. Die hiermit zusammenh ängenden Aufwendungen können bei der Gewinnermittlung des Marktbetriebs daher nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Zuordnung zum gewillkürten Bertriebsvermögen stand entgegen, dass die Toilettenanlage – so der BFH – ausschließlich der hoheitlichen Tätigkeit der Stadt diente (§ 4 Abs. 5 KStG).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-752-1