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Steuerrecht
13.10.2015
Steuerrecht
KOM: öffentliche Konsultation zu einem neuen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Die Europäische Kommission hat in einer öffentlichen Konsultation die Frage gestellt, welche zentralen Elemente in die Neuvorlage ihres Vorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) einfließen sollten.

Die Konsultation ist Teil des im Juni dieses Jahres vorgestellten Aktionsplans der Kommission für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung. Die Kommission plant, die überarbeiteten Vorschriften im nächsten Jahr vorzulegen, und hofft auf ein breites Spektrum an Rückmeldungen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und von anderen Interessenträgern.

Pierre Moscovici, für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständiger Kommissar, erklärte hierzu: „Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass die GKKB unser bestes Instrument ist, um grenzüberschreitenden Missbrauch von Steuervorschriften und Steuerbetrug zu bekämpfen und die Verwaltungslasten für in der EU tätige Unternehmen zu senken. Wir gehen davon aus, dass die Meinungen, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingehen, uns dabei helfen, 2016 einen überarbeiteten Vorschlag vorzulegen, der ausgewogen und für alle Beteiligten von Vorteil ist.“

Mit der Konsultation möchte die Kommission insbesondere Meinungen einholen, inwieweit die GKKB als wirksames Instrument gegen aggressive Steuerplanung fungieren kann, ohne ihr ursprüngliches Ziel eines unternehmensfreundlicheren Binnenmarkts auszuhöhlen. Begrüßt werden auch Rückmeldungen zu dem vorgeschlagenen „zweistufigen Ansatz“ der Initiative und zu Kriterien, anhand derer bestimmt werden könnte, welche Unternehmen einer verpflichtenden GKKB unterliegen sollen. Die Konsultation wird sich außerdem mit Ideen für eine weniger „verschuldungsfreundliche“ Besteuerung und mit der Ausgestaltung der Regeln im Hinblick auf eine optimale Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten befassen.

Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist bis zum 8. Januar 2016 möglich.

Was ist die „Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB)?

Der neue Vorstoß der Kommission für ihren GKKB-Vorschlag beruht auf der Überzeugung, dass es im Interesse grenzüberschreitend tätiger Unternehmen liegt, diesen eine deutlich einfachere Methode zur Berechnung ihrer steuerpflichtigen Gewinne an die Hand zu geben. Bei einer GKKB müssten die Unternehmen ihren steuerbaren Gewinn nur noch anhand eines einzigen Systems ermitteln, während sie aktuell die jeweilige Regelung des Mitgliedstaats, in dem sie tätig sind, anwenden müssen.

Nachdem die Verhandlungen im Rat vor allem wegen des Umfangs des ursprünglichen Vorschlags aus dem Jahr 2011 ins Stocken geraten waren, möchte die Kommission diese nun wieder anstoßen.

Bei dem neuen GKKB-Vorschlag würde deshalb schrittweise vorgegangen. Zunächst schlägt die Kommission eine gemeinsame, aber noch nicht konsolidierte Bemessungsgrundlage vor, so dass es einfacher werden dürfte, die Zustimmung der Mitgliedstaaten zu finden. Sobald die gemeinsame Bemessungsgrundlage geschaffen ist, erfolgt die Konsolidierung, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten ihren Anteil an der Bemessungsgrundlage zu ihrem eigenen Körperschaftsteuersatz besteuern können.

Wichtigstes Ziel der GKKB ist es, Unternehmen aus der EU und aus Drittländern das Leben einfacher zu machen; dies gilt insbesondere für Unternehmen, die innerhalb der EU in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind. Neben der Schaffung eines unternehmensfreundlichen Umfelds mit weniger Verwaltungsaufwand, niedrigeren Compliance-Kosten und mehr Rechtssicherheit hätte die GKKB zudem den Vorteil, eine aggressive Steuerplanung wirksamer angehen zu können.

PM IP/15/5796 vom 8.10.2015

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