Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg: International geltende Steuerstandards als Mittel gegen aggressive Steuerplanung von Großkonzernen begrüßt
Die Strategien international tätiger Großkonzerne zur Steuervermeidung sorgen wieder und wieder für Schlagzeilen. In der kommenden Woche sollen auf EU-Ebene Regeln vorgestellt werden, wie dies zu vermeiden ist. Auch Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid sieht die Verständigung auf international geltende Steuerstandards als erfolgversprechendsten Weg, gegen eine aggressive Steuerplanung von Großkonzernen vorzugehen. Er begrüßt die Regelungen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerungen multinationaler Firmen, auf die sich OECD-, G20-Staaten und Schwellen- und Entwicklungsländer im BEPS-Projekt verständigt haben (BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting).
„Deutschland muss auch in diesem Bereich Vorreiter sein“, sagte der Minister am 24. Januar 2016. „Auch bei uns gibt es noch Handlungsbedarf.“ Baden-Württemberg beteilige sich daher maßgeblich an einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu.
Im Kabinett, das sich kürzlich mit dem BEPS-Projekt und Maßnahmen der Landesregierung zur Steuergerechtigkeit befasste, betonte Schmid, dass er insbesondere Regelungen zur Einmalbesteuerung von Einkünften für nötig halte. Denn es gebe derzeit Möglichkeiten für sogenannte hybride Gestaltungen, die einen doppelten Betriebsausgabenabzug oder auch einen Betriebsausgabenabzug ohne gleichzeitige Erhöhung der Einnahmen beim Empfänger zulassen. Damit wird auf Gewinnverkürzungen und niedrigere Steuerzahlungen abgezielt.
Für einen wichtigen Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit hält der Finanz- und Wirtschaftsminister zudem die verstärkte internationale Koordinierung in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Mit der Abstimmung in Bundesrat und Bundestag Ende vorigen Jahres werde in Deutschland die „Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ umgesetzt. Das bedeutet, dass sich Steuerbehörden in Deutschland ab 2017 am internationalen Austausch an Informationen über Bankdaten beteiligen.
„Steuergerechtigkeit heißt, dass der Ehrliche nicht der Dumme sein darf. Deshalb müssen wir den Druck auf Steuerbetrüger aufrechterhalten - sowohl international als auch bei uns im Land“, stellte der Minister fest. In Baden-Württemberg geschehe dies zum einen durch die personelle Verstärkung in der Steuerverwaltung, wobei vor allem die Außendienste wie zum Beispiel die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung erheblich aufgestockt wurden. Zum anderen sei eine zentrale Sondereinheit auf dem Gebiet der überregionalen Steueraufsicht seit zwei Jahren damit befasst, Muster von Hinterziehungen und Branchen mit auffallend erhöhtem Steuerausfallrisiko zu identifizieren und überregionale Vorfeldermittlungen durchzuführen. Die Erkenntnisse gibt die Sondereinheit dann zur weiteren Überprüfung oder Auswertung an das jeweils zuständige Finanzamt weiter. Um Ermittlungen im Bereich der Geldwäsche, der Organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität sowie oftmals damit einhergehende Steuerhinterziehungen geht es wiederum bei der Außenstelle der Steuerfahndung im Landeskriminalamt in Stuttgart. Die Allianz besteht seit 2014 - zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts, im Sommer vorigen Jahres wurde sie dauerhaft eingerichtet.
Auch die seit 2015 geltende Verschärfung der Selbstanzeige hat sich nach Ansicht von Schmid ausgezahlt. „Die Aussicht auf die Verschärfung hat dazu geführt, dass viele noch Ende 2014 und damit vor deren Inkrafttreten die Chance genutzt und reinen Tisch gemacht haben“, sagte der Minister. „Rund 10.400 Selbstanzeigen sind im gesamten Jahr 2014 in Baden-Württemberg eingegangen, das ist ein absoluter Höchstwert. Es war zu erwarten, dass die Zahl anschließend zurückgehen würde.“ Mit insgesamt rund 2730 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz und in Liechtenstein, die im Jahr 2015 eingereicht wurden, sei das auch eingetreten. Die geschätzten Mehreinnahmen von etwa 111 Millionen Euro zeigten jedoch, dass das Instrument der Selbstanzeige weiterhin wichtig sei, um Steuerbetrug aufzudecken und zu zahlende Steuern auch einzutreiben.
(PM vom 24.1.2016)