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Steuerrecht
03.02.2010
Steuerrecht
Bundeskanzlerin: für Datenkauf

Bundeskanzlerin Merkel hat sich am 1.2.2010 dafür ausgesprochen, dass der Fiskus Schweizer Daten über mutmaßliche 1500 Steuerhinterzieher zum Preis von 2,5 Mio. Euro kauft. Dies stößt in der Schweiz auf wenig Gegenliebe. Es steht zu befürchten, dass die Schweiz das in Verhandlung befindliche DBA mit Deutschland, das neue Grundlagen für den Informationsaustausch in Steuerfragen schaffen soll, „auf Eis legt“.

Der Kauf gestohlener Steuerdaten beschäftigt das BVerfG, dem unter dem Az. 2 BvR 2101/2009 eine Verfassungsbeschwerde vorliegt; der Beschwerdeführer meint, die Informationen dürften nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren verwertet werden. In Kürze erscheint zur Thematik ein Editorial von Campos-Nave.

Dem Steuerpflichtigen bleibt ggf. der Weg der Selbstanzeige, um strafrechtlichen Sanktionen zu vermeiden. Die Chancen, dass die Tat noch nicht „entdeckt“ ist, stehen regelmäßig nicht schlecht: Es ist weder definitiv bekannt, von welchem Geldinstitut das belastende Beweismaterial stammt, noch welche Veranlagungszeiträume erfasst sind.

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