FG Niedersachsen: derzeit kein neuer Vorlagebeschluss an BVerfG wegen SolZ
Der 7. Senat des Niedersächsischen FG plant derzeit keinen neuen Vorlagebeschluss an das BVerfG. Der Bund der Steuerzahler hat am 9.3.2011 in einer Pressemitteilung ausgefhrt, das Niedersächsische FG halte inhaltlich an seiner Einschätzung fest, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei. Es werde diese Frage im Verfahren 7 K 143/08 deshalb erneut dem BVerfG vorlegen. Die Vorsitzende des für das Verfahren zuständigen 7. Senats hat dazu erklärt, dass der Senat derzeit einen erneuten Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das BVerfG nicht plane. Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen.
(PM FG Niedersachsen vom 16.3.2011)