FG Niedersachsen: derzeit kein neuer Vorlagebeschluss an BVerfG wegen SolZ
Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts plant derzeit keinen neuen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht. Der Bund der Steuerzahler hat am 9.3.2011 in einer Pressemitteilung ausgeführt, das Niedersächsische Finanzgericht halte inhaltlich an seiner Einschätzung fest, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei. Es werde diese Frage im Verfahren 7 K 143/08 deshalb erneut dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Die Vorsitzende des für das Verfahren zuständigen 7. Senats hat dazu erklärt, dass der Senat derzeit einen erneuten Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht nicht plane. Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen.
(PM FG Niedersachsen vom 16.3.2011)