: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter gegen Praxis der Nichtanwendungserlasse
Der b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter wehrt sich gegen die gängige Praxis der Finanverwaltung, bestimmte ihr unliebsame BFH-Entscheidungen mit einem Nidchtwendungserlass zu versehen. Fällt ein Urteil positiv für die Steuerzahler aus, so prüfen die Finanzministerien, ob dieses Urteil überhaupt über den entscheidenden Einzelfall hinaus zur Anwendung kommt. Wenn nicht, dann formulieren sie einen Nichtanwendungserlass. Praktisch hat dies zur Folge, dass die Finanzverwaltung das steuerzahlerfreundliche Urteil für die Allgemeinheit der Steuerbürger nicht zur Anwendung bringt. Beruft sich ein Steuerzahler dann auf das Urteil, muss dieser in der Regel selbst noch einmal den Klageweg beschreiten.
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes werden eigentlich Gesetzgebung, die ausführende Das hält der Bundeverband vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung u. a. zwischen Verwaltung und die Rechtsprechung für bedenklich. Dieser Grundsatz erfordert eine klare Trennung der Gewalten. Dieses Prinzip sei gefährdet. Er fordert das Finanzministerium auf, diese Verwaltungspraxis zu überprüfen, bei der immerhin jede zehnte EFH-Entscheidung mit einem derartigen Erlass belegt wird. Insbesondere sollte zumindest der Hinweis in Steuerbescheiden aufgenommen werden, dass ein Nichtanwendungserlass zum Scheitern des Begehrens des Steuerzahlers führte. Es könne nicht sein, dass in Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeiten in vielen Fällen sogar noch die Einspruchsfrist verstrichen ist. Eine Chance für den Steuerbürger auf Erlangung seines Rechts müsse zumindest vorgehalten werden.
(bbb PM vom 10.8.2009)