BFH: Zweitwohnungsteuer für Studentenzimmer in Berlin
Der BFH hat mit Urteil vom 17.2.2010 – II R 5/08 – entschieden, dass der Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin auch dann Zweitwohnungsteuer zahlen muss, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht. Der Fall betraf einen Studenten, der in Berlin ein Zimmer in einem Studentenheim bewohnte. Am Hauptwohnsitz stand ihm sein ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung zur Verfügung.
(PM BFH vom 26.5.2010)
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1373-3