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Steuerrecht
07.08.2013
Steuerrecht
BFH: Zwei neue Richter beim BFH

Mit Wirkung zum 1.8.2013 sind die Richter am Finanzgericht Andreas Treiber und Dr. Sven-Christian Witt vom Bundespräsidenten zu Richtern am Bundesfinanzhof ernannt worden.

Andreas Treiber war nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht und öffentliches Recht an der Universität Leipzig tätig. Im Mai 2000 trat er in den höheren Dienst der Steuerverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz Dort war als Sachgebietsleiter in den Finanzämtern Ludwigshafen und Landau eingesetzt. Im Anschluss an eine vierjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BFH (2002 bis 2006) wechselte er als Richter an das FG Baden-Württemberg, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof angehörte.

Dr. Sven-Christian Witt legte im Februar 1997 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Im September desselben Jahres wurde er mit der Dissertation "Der Umfang der Herstellungskosten im handelsrechtlichen Jahresabschluss" zum Dr. jur. promoviert. Im Februar 2001 bestand er die Steuerberaterprüfung. In der Zeit von 1997 bis 2006 war Herr Dr. Witt in einer international ausgerichteten Partnerschaftsgesellschaft (seit 2000 als Partner) als Rechtsanwalt und Steuerberater tätig. Von Dezember 2006 bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof war er Richter am FG Berlin-Brandenburg.

Das Präsidium hat Herrn Treiber dem für Umsatzsteuer und Fragen zum Kindergeld zuständigen XI. Senat zugewiesen. Herr Dr. Witt wird Mitglied im VII. Senat, der neben Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit dem Haftungs- und Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst ist.

(BFH, PM vom 7.8.2013)

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