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Steuerrecht
16.01.2014
Steuerrecht
BFH: Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung – teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts

Der BFH hat mit  Urteil vom 22.10.2013 - X R 14/11 - wie folgt entschieden:
1. Die Gesamtplanrechtsprechung des BFH findet keine Anwendung, wenn sich der Steuerpflichtige bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern in Einzelakten entscheidet und sich diese Schritte zur Erreichung des „Gesamtzieles“ als notwendig erweisen, auch wenn dem Ganzen ein vorab erstelltes Konzept zugrunde liegt und die Übertragungen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zueinander erfolgen.
2. Sieht ein vorab erstelltes Konzept vor, dass Teile des vereinbarten Kaufpreises – oder gar der gesamte vereinbarte Betrag – unmittelbar als Schenkung von dem Veräußerer an den Erwerber zurückfließen, liegt in Höhe des zurückgeschenkten Betrags keine entgeltliche Übertragung vor.
3. Bei einer „teilentgeltlichen Betriebsaufgabe“ sind die Grundsätze der sog. Einheitstheorie nicht anzuwenden.

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