BFH: Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung keine Sonderausgabe des Erblassers
Der BFH hat durch Urteil vom 16.2.2011 – X R 46/09 – entschieden: Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind keine Sonderausgaben des Erblassers, da sie erst mit dem Tod abfließen. § 84 BGB berührt den Abflusszeitpunkt von Stiftungsgründungsspenden nicht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1110-2