R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
10.10.2013
Steuerrecht
BFH: Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn – Wertermittlung

Der BFH hat mit Urteil vom 16.5.2013 - VI R 94/10 - wie folgt entschieden:
1. Zuwendungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu beurteilen.
2. Der Wert der dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zugewandten Leistungen ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmen. Er kann anhand der Kosten geschätzt werden, die dem Arbeitgeber dafür erwachsen sind. In die Schätzungsgrundlage sind jedoch nur solche Kosten des Arbeitgebers einzubeziehen, die geeignet sind, beimArbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auszulösen. Das sind nur solche Leistungen, die die Teilnehmer unmittelbar konsumieren können.
3. Kosten für die Ausgestaltung der Betriebsveranstaltung – insbesondere Mietkosten und Kosten für die organisatorischen Tätigkeiten eines Eventveranstalters – sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (Abweichung vom Senatsurteil vom 25.5.1992 VI R 85/90, BFHE 167, 542, BStBl. II 1992, 655).

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2518-1 unter www.betriebs-berater.de

stats