BFH: Zuwendung eines Darlehens zugunsten des Ehegatten
Der BFH hat durch Urteil vom 25.6.2008 – X R 36/05 – wie folgt entschieden: Nimmt der Ehegatte des Steuerpflichtigen als Schuldner ein Darlehen auf, um dem Steuerpflichtigen Mittel zum Erwerb einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung zuzuwenden und trägt er gegenüber der Bank die Schuldzinsen, liegt eigener Aufwand des Steuerpflichtigen vor, wenn dieser im Innenverhältnis verpflichtet ist, den Ehegatten von der Verpflichtung zur Zins- und Tilgungszahlung freizustellen.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2489-2