Bundesrat: Zustimmung zur Anpassung der Verdienstgrenzen für Minijobber
Der Bundesrat hat am 23.11.2012 das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gebilligt (BR-Drs. 625/12 (Beschluss)). Das Gesetz passt die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung - sogenannte Minijobs - an die allgemeine Lohnentwicklung an. Hierzu hebt es die Entgeltgrenze ab dem 1.1.2013 von 400 auf 450 Euro an. Zudem soll der Beschluss die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter erhöhen, indem er die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei diesen Arbeitsverhältnissen zur Regel macht. Arbeitnehmer können sich von dieser Pflicht auf Antrag befreien lassen.
(PM Bundesrat vom 23.11.2012)