BR: Zustimmung zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz
Der Bundesrat hatam12.5.2017demZweiten Bürokratieentlastungsgesetz seine Zustimmung erteilt. Damit können insbesondere kleinere Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern und Handwerker in Kürze von den beschlossenen Erleichterungen
profitieren. Die wichtigsten Regelungen:
– Wegfall der Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine;
– Anhebung der Betragsgrenze für eine quartalsweise Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen von 4000 auf 5000 Euro;
– Erhöhung des Schwellenwerts für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro;
– Vereinfachte Fälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeiträge;
– Erhöhung zu den Aufzeichnungspflichten für GWG von 150 auf 250 Euro;
– Erhöhter Grenzwert von 72 Euro Tageslohn für die Lohnsteuerpauschalierung.
Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft treten.
(PM BMWi vom 12.5.2017)