Bundsrat: Zustimmung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Der Bundesrat hat am 18.12.2009 dem Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zugestimmt (BR-Drs. 865/09). Daher kann das Gesetz am 1.1.2010 in Kraft treten. Mit dem Gesetz sind steuerliche Entlastungen von 8,5 Mrd. Euro verbunden; von den Einnahmeeinbußen entfallen 4,63 Mrd. Euro auf den Bund, 2,28 Mrd. Euro auf die Länder und 1,57 Mrd. Euroauf die Kommunen. Das Land Berlin erwägt die Anrufung des BVerfG mit der Frage, ob den Ländern einerseits eine Schuldenbremse auferlegt werden kann, es ihnen andererseits unmöglich gemacht werde, diese Schuldenbremse einzuhalten. Die Ministerpräsidenten Bayerns und Sachsens, Horst Seehofer und Stanislaw Tillich, bestehen darauf, dass der Bund die versprochenen zusätzlichen Milliarden Euro für Bildung und Forschung den Ländern in Form eines höheren Anteils an der Mehrwertsteuer überlässt.