BFH: Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn
Der BFH hat mit Urteil vom 24.9.2013 – VI R 8/11 - entschieden: Zuschüsse, die eine AG Vorstandsmitgliedern zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk gewährt, sind Arbeitslohn. Es handelt sich hierbeiumVorteile, die im überwiegenden Interesse des Arbeitnehmers gewährt werden und sich auch dann nicht lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen darstellen,wenn die Rentenzahlungen auf die betriebliche Altersversorgung angerechnet werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 5.9.2006 VI R 38/04,BFHE 214, 573, BStBl. II 2007, 181).
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