BFH: Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Der BFH hat durch Urteil vom 1.10.2009 – VI R 41/07 – entschieden: Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn i. S. d. § 40 Abs. 2 S. 2 EStG ist der arbeitsrechtlich geschuldete. Ein Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i. S. d. § 40 Abs. 2 S. 2 EStG kann auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen geleistet werden (entgegen R 3.33 Abs. 5 S. 6 LStR 2009).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-277-1