BFH: Zuschlagsregelung in § 8 Abs. 2 S. 3 EStG nicht formell verfassungswidrig
Der BFH hat im Urteil vom 22.9.2010 - VI R 55/09 - entschieden: Die mit dem Jahressteuergesetz 1996 nach Anrufung des Vermittlungsausschusses auf Grundlage der Beschlussempfehlungen dieses Gremiums zu Stande gekommenen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs überschreiten nicht die von Verfassungs wegen zu beachtenden Grenzen für die Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses.
Volltext des Urteils: //BB-ONLINE BBL2011-85-5
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(PM BFH vom 22.12.2010)