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Steuerrecht
21.09.2012
Steuerrecht
FG Münster: Zuschätzung aufgrund eines Zeitreihenvergleichs zulässig

Das FG Münster hat im Urteil vom 26.7.2012 – 4 K 2071/09 E, U – entschieden: Zuschätzungen auf Grundlage eines sog. Zeitreihenvergleichs sind zulässig, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist. Der Zeitreihenvergleich stelle eine geeignete Schätzungsmethode für eine Speisegaststätte dar. Er gehe davon aus, dass eingekaufte Waren innerhalb eines kurzen Zeitraums verbraucht würden und dass es in der Praxis kaum möglich sei, den Wareneinkauf wochenweise genau zu verschweigen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn sich die Betriebsstruktur im Schätzungszeitraum nicht wesentlich verändert habe. Als innerer Betriebsvergleich liefere der Zeitreihenvergleich ein wahrscheinlicheres Ergebnis als andere Methoden (z. B. eine Richtsatzschätzung). Das Urteil ist nicht rechtkräftig; es wurde NZB eingelegt (Az. des BFH: X B 183/12).
(Quelle: Newsletter FG Münster vom 3.9.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2402-3 unter www.betriebs-berater.de

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