BFH: Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen
Der BFH hat mit Urteil vom 27.2.2014 – V R 14/13 – wie folgt entschieden: Snacks, kleine Süßigkeiten und Getränke, die an Bord eines Flugzeugs während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets gegen gesondertes Entgelt abgegeben werden, werden nach § 3e UStG am Abgangsort des Flugzeugs geliefert. Es handelt sich nicht um eine Nebenleistung zur Flugbeförderung.
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