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Steuerrecht
06.09.2010
Steuerrecht
Bundesregierung: Zusatzabgabe für AKW-Betreiber

Am 5.9.2010 hat sich die Koalition in Berlin auf längere Laufzeiten für AKW geeinigt: acht Jahre für die älteren, 14 Jahre für jüngeren, das bedeutet eine durchschnittliche Verlängerung von zwölf Jahren. Einen Teil der so entstehenden Zusatzgewinne der Energiekonzerne soll über eine - zeitlich begrenzte - Brennstoffsteuer an den Bund fließen, auf die sich die Koalition bereits im Vorfeld geeinigt hatte. Sie soll durch einen „Sonderbeitrag" zur Förderung erneuerbarer Energien ergänzt werden, auf den sich die Kraftwerksbetreiber vertraglich festlegen sollen; er soll ca. 3 Mrd. Euro jährlich betragen. Die Abgabe soll auf sechs Jahre begrenzt und bis einschließlich 2016 erhoben werden. In Regierungskreisen hieß es dazu, die Steuer solle 145 Euro pro Gramm Plutonium 239, Plutonium 241, Uran 233 und U 235 betragen.


(ntv.de vom 6.9.2010; zeit-online vom 6.9.2010)

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