BFH: Zusage einer unverfallbaren Altersrente an beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses - vGA?
Mit Urteil vom 5.3.2008 - I R 12/07 - hat der BFH entschieden, dass sich die uneingeschränkten Zahlungen von Gehalt und kapitalisierter Rente aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters grundsätzlich ausschließen. Unter den im Streitfall gegebenen Umständen sei die Kapitalabfindung insoweit als eine gesellschaftlich (mit-)veranlasste vGA zu sehen, als bei der Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts die fortgezahlten laufenden Gehaltszahlungen unberücksichtigt geblieben sind. Der (anteilige) Wegfall der Rückstellung hindert das Vorliegen einer entsprechenden Vermögensminderung nicht.
Volltext des Urt.: //BB-Online BBL2008-1143-2