BFH: Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verdeckter Treuhand
Der BFH hat mit Urteil vom 6.8.2013 - VIII R 10/10 - wie folgt entschieden: Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist.
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