R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
19.03.2010
Steuerrecht
BFH: Zurechnung des Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter

Der BFH hat durch Urteil vom 28.10.2009 – VIII R 22/07 – entschieden: Entgelte an Vermögensverwalter, die Kapitalanleger neben den im Übrigen zu zahlenden Verwaltungsgebühren für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Verwalters zu zahlen haben, gehören zu den Anschaffungskosten der erworbenen Kapitalanlagen und sind deshalb nicht den sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Solche (Sonder-) Entgelte betreffen allein den – einkommensteuerrechtlich nicht abziehbaren – Aufwand für die Anschaffung von Kapitalanlagen, wenn der Anleger bereits im Zeitpunkt der Entgeltzahlung die Entscheidung zum Erwerb von Kapitalanlagen grundsätzlich getroffen hat und der Aufwand seiner Art nach – wie z. B. derjenige für Beratungs-, Gutachten- und Konzeptleistungen – auf diesen Erwerb bezogen ist.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-729-4

stats