BFH: Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung
Der BFH hat durch Urteil vom 22.12.2010 – I R 84/09 – entschieden: Die Zurechnung des Einkommens nach § 15 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. setzt voraus, dass die ausländische Stiftung eigene Einkünfte erzielt. Dies ist nicht der Fall, wenn die betreffenden Einkünfte unmittelbar dem Stifter zuzurechnen sind. Gegen eine Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung nach § 15 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. bestehen keine unionsrechtlichen Bedenken.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1109-3